CarwrPPING Preise

Was jeden Kunden natürlich sehr interessiert sind die Preise. Das ist uns bewusst.

Leider ist es uns kaum möglich einen pauschalen Preis anzugeben, da wir auf Individualität setzen.

Unsere Preise ergeben sich aus folgenden Faktoren:

  •     dem Fahrzeugtyp (Größe und Schwierigkeit)
  •     dem gewünschten Material (es gibt erhebliche Preisunterschiede zwischen den Materialien)
  •     der Grundfarbe des Fahrzeugs
  •     sind Sonderanbauten am Fahrzeug montiert
  •     muss noch ein Design erstellt werden
  •     sind, wenn Digitaldruck gewünscht, Bilddaten vorhanden
  •     wird das Fahrzeug geliefert, muss es abgeholt oder muss es vor Ort verklebt werden

 

Wenn Sie Interesse an einer Premiumfolierung vom Fachmann haben, scheuen Sie sich nicht ein kostenloses Angebot anzufordern.

Wir sind kein Billig-Anbieter, sondern ein professioneller Folierungsbetrieb der sein Handwerk Jahre lang gelernt und verfeinert hat, und zusätzlich über eine gewisse Infrastruktur verfügt um Ihnen beste fachgerechte Arbeit anbieten zu können.

Der Preis für ein Einzelfahrzeug beginnt bei ca. 1500,- Eur. Ausnahmen, z.B. bei der Folierung einer gesamten Fahrzeugflotte oder nur eines kleinen Smarts sind natürlich möglich.

Jetzt denken vermutlich 70% der Besucher dieser Homepage: “Was so teuer?”

Bei den Billig-Folierern, dazu zählen die meisten Anbieter, die für ein komplettes Fahrzeug unter 1400,- Eur nehmen, sollten Sie vorsichtig sein und einiges beachten:

Sehen Sie sich live ein Fahrzeug an, das vom Anbieter vor ca. 6 Monaten foliert wurde. Die meisten Folierer haben einen Firmenwagen oder ein foliertes Fahrzeug  eines Mitarbeiters vor Ort.

Achten Sie auf tiefe Sicken oder starke Kanten: liegt dort die Folie noch am Lack an?

Im schlimmsten Fall sehen Sie an Kanten der Folie tiefe Kratzer oder Rost. Dann hat der Folierer durch den Lack geschnitten und die Karrosserie rostet. Hier gilt: !!! ACHTUNG SOFORT Nch EINEM ANDEREN FOLIERER SUCHEN !!!

Lassen Sie sich nicht mit Bildern abspeisen. Die Fahrzeuge sind oftmals nicht von Ihm selbst foliert oder sehr vorteilhaft fotografiert worden.

Prüfen Sie, ob der Anbieter eine beheizte Halle hat. Denn die Folien sollten bei rund 22°C  Objekt- und Raumtemperatur verarbeitet werden, sonst kann sich der Kleber nicht richtig entwickeln und die Folien lösen sich innerhalb kürzester Zeit.

Achten Sie auf die Beratung: Ist Sie ausführlich und detailiert? Wurden Sie über alles Informiert?

Beispielrechnung: Aus welchem Grund ist eine Folierung zum Preis von z.B. 600,- Eur in einem Profibetrieb nicht möglich?

Je nach Fahrzeug Typ, Lackbeschaffenheit und Wunschfolie ergeben sich folgende Arbeitszeiten:

  •     Reinigung und Behandlung vom Lack:              3-8 Std.
  •     Demontage von Türgriffen und anderen bei der Folierung störenden Teilen:   2-9 Std.
  •     Folierung, Standzeit und Endkontrolle:   15-30 Std.

 

Mit 20 Std Arbeitszeit berechnet ergibt sich, nach Abzug der  Materialkosten (die günstigste Profifolie), Miete für die Halle, Heizkosten, Versicherungen usw. ein Stundenlohn von 4,50 Eur Brutto für den Folierer. Für dieses Gehalt würde wohl kaum jemand arbeiten wollen. Nur mit qualitativ minderwertiger Folie und Arbeit kann man einen solchen Preis anbieten.

 

 

Hinweis für unsere Schweizer Kunden 

Aufgrund von Zollrechtlichen Änderungen die zum 1.1.2018 in Kraft getreten sind tut es uns leid unsere Schweizer Kundschaft nicht mehr einfach bedienen zu können. Im Detail sieht es so aus, dass Sie als Kunde der eine „wertsteigernde Maßnahme“ in Deutschland in Anspruch nimmt, bei der Einfuhr des Fahrzeuges ein Antrags- und Bewilligungsverfahren einleiten müssen. Dies beinhaltet eine Kaution von 10% des Zeitwertes Ihres Fahrzeuges inkl. 19% MwSt. die Sie BAR hinterlegen müssen. Geschieht dies nicht wird eine Strafsicherheit fällig.

 

Als Beispiel bei einem Fahrzeug mit Zeitwert 100.000,- €

 

Zollwert (100.000,- Euro) x Zollsatz (10%) = 10.000 Euro Zollbetrag + 23.800,- € (Zollwert + Zollbetrag x 19% EuSt) = 33.800,- € (Gesamtabgabe)

 

Laut Gesetzestext: „[…]Strafsicherheit wird sofort fällig, um neben der zu erwartenden Strafe den Abgabenbetrag abzusichern. Kann der Beschuldigte dann den Abgabenbetrag nicht Bar entrichten, wird das Fahrzeug als Sicherheit einbehalten bis die Sicherheit entrichtet wurde. Wird der Sachverhalt erst im Nachgang bekannt und der Einführer ist bereits ausgereist, ist es möglich den Abgabenbetrag vom jeweiligen Veredler einzufordern.[…]“

 

Hier ein weiterführender Link zur IHK der das Thema erklärt: https://www.konstanz.ihk.de/servicemarken/schweiz/steuern/ch/1658264

 

 

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